Auswandern nach Italien

Reise nach Italien

Anreise

Mit dem Auto:
Ihre Anreise mit dem Auto können Sie mittels des Routenplaners individuell und komfortabel planen: Routenplaner

Mit dem Flugzeug:
www.ryanair.com
www.flugbuchung.com
www.easyjet.com
www.germanwings.de

Mit der Bahn:
Ihre Anreise mit der Bahn können Sie mittels des Routenplaners der italienischen Eisenbahn individuell und komfortabel planen: www.dbitalia.it, www.orario.fs-on-line.com oder www.bahn.de
Beachten Sie: In Italien gekaufte Fahrkarten müssen bereits vor dem Einsteigen entwertet werden! Die Entwerter sind am Zugang zum Bahnsteig angebracht.Fahrscheine für Busse, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen können in Italien nicht beim Fahrer/Schaffner gekauft, sondern müssen vorher an einem Kiosk oder Tabakgeschäft erworben werden. Im Bus oder der Bahn sind sie dann zu entwerten.

Immobilienerwerb in Italien

Immobilienerwerb in Italien

Der Erwerb einer Immobilie in Italien unterscheidet sich deutlich vom Kauf einer Immobilie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Wegen dieser Unterschiede sollte ein unerfahrener Käufer in jedem Fall fachkundigen Rat vor Abschluss irgendwelcher Verträge einholen, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen.
Der Ablauf eines Immobilienkaufs in Italien gestaltet sich normalerweise folgendermassen:

Vorvertrag (compromesso oder preliminare):
In diesem Vertrag, der privatschriftlich ohne Notar abgeschlossen werden kann (daher besondere Vorsicht), versprechen sich die Vertragsparteien gegenseitig, einen Kaufvertrag über die Immobilie zu den ausgehandelten Bedingungen abzuschliessen. In diesem Vorvertrag sollten alle Konditionen des Kaufgeschäfts enthalten sein (u.a. genaue Bezeichnung des Kaufgegenstands und der Vertragsparteien, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, bindendes Datum für den Abschluss des Kaufvertrags). Der Vorvertrag ist der wichtigste Teil des Immobilienerwerbs, in dem alle Weichen für den (notariellen) Kaufvertrag gestellt werden. Daher ist hier besondere Sorgfalt unerlässlich.

Anzahlung (caparra):
Bei Abschluss des Vorvertrages wird üblicherweise die Zahlung einer Anzahlung vereinbart, normalerweise in Höhe von 20 bis 30 % des Kaufpreises. Diese kann rechtlich unterschiedlich vereinbart werden. Normalerweise kann der Verkäufer die Anzahlung behalten, wenn der Käufer das Objekt nicht mehr kaufen will oder kann; kann oder will der Verkäufer den Kauf nicht mehr durchführen, hat er dagegen das Doppelte der Anzahlung an den Käufer zu zahlen.

Kaufvertrag (atto notarile oder rogito):
Der eigentliche Kaufvertrag, der die Vereinbarungen des Vorvertrages vollzieht, wird normalerweise vor dem Notar abgeschlossen, der den Vertrag entwirft und zuvor die rechtliche Situation der Immobilie prüft und dann die erforderlichen Eintragungen ins Liegenschaftsregister vornimmt. Bei Abschluss des Kaufvertrages ist der restliche Kaufpreis direkt an den Verkäufer zu zahlen.

Erwerbskosten:
Bei Abschluss des Kaufvertrages sind die Grunderwerbssteuern an den Notar zu zahlen, der diese weiterleitet. Diese betragen beim Erwerb als Erstwohnsitz 3 % des beurkundeten Kaufpreises, beim Zweitwohnsitz 10 %. Hinzu kommen die Notarkosten (2 bis 3 %) und Übersetzungs- und Dolmetscherkosten, wenn eine Vertragspartei solche benötigt.

Makler:

In Italien müssen Makler und Immobilienagenturen bei der Handelskammer registriert sein und über einen entsprechenden Befähigungsnachweis verfügen. Dies sichert in gewissem Umfang eine fachkundige Beratung. Von einer Vermittlung durch “schwarze” italienische oder deutsche Makler ist grundsätzlich abzuraten. Die Maklercourtage beträgt üblicherweise 2,5 bis 3,5 % des Kaufpreises. Makler für Immobilien Italien finden Sie z.B. kostenlos im Makler-Suchservice-Italien.

Beratung und Hilfe beim Immobilienerwerb:
Wegen der Besonderheiten des italienischen Immobilienrechts und der darin verborgenen “Fallgruben” ist eine fachkundige Beratung sehr zu empfehlen. Diese wird meist von den (zugelassenen) Maklern angeboten oder man wendet sich an neutrale Berater wie Rechtsanwälte (deutschsprachige Anwälte sind kostenlos zu finden z.B. unter: www.suchservice-ausland.de) oder einen Grundeigentümerverein (z.B. SGI-Schutzgemeinschaft für Grundbesitz in Italien e.V.).

Vermietung von Ferienwohnungen

Wer sein Haus in Italien nur zeitweise selber nutzt, versucht häufig gerne den anfallenden Kosten für die Immobilie durch Ferienvermietungen entgegenzuwirken. Hierbei ist folgendes zu beachten:
Normalerweise ist eine solche Vermietung ohne weiteres zulässig. Sie ist jedoch bei der Gemeinde anzuzeigen und die daraus resultierenden Einnahmen sind im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung (IRPEF) zu versteuern.
Zunehmend versuchen die italienischen Finanzbehörden solche Ferienvermietungen als gewerbliche Tätigkeiten einzustufen. Abgrenzungskriterien sind dabei die Häufigkeit der Vermietung, die Intensität der Werbung, das Angebot zusätzlicher Leistungen (z.B. Frühstück, Verpflegung, Fahrdienste, Rahmenprogramme, Kurse etc.). Nehmen Sie die Einstufung als Gewerbebetrieb nicht ungeprüft hin, denn sie ist mit erheblichem Aufwand und Nachteilen verbunden.
Wenn Sie mit Reiseagenturen Verträge über die Ferienvermietung Ihrer Immobilie abgeschliessen wollen, achten darauf, wer tatsächlich Ihr Vertragspartner ist. Es ist im Ernstfall schwer, Ansprüche gegen einen Reisevermittler durchzusetzen, der auf den Kanalinseln, in Dänemark, USA oder sonstwo im Ausland residiert.
Achten Sie besonders auf die Stornoregelungen im Mietvertrag, die meist einseitig den Vermittler begünstigen und vermeiden Sie Exklusivverträge, die Sie unangemessen einschränken, ohne dass Sie dafür einen Gegenwert erhalten.
Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten wir Sie gerne über die Fallstricke, die gerade in diesem Bereich leider häufig sind und helfen Ihnen mit seriösen Kontakten und Adressen.


Nähere Informationen zu diesem Thema und viele praktische Ratschläge finden unsere Mitglieder im Mitgliederbereich

Nützliche Adressen

Mitgliederbereich informieren wir unsere Mitglieder u.a. zu den folgenden Themen:

  • Rechtliche Voraussetzungen für den Aufenthalt in Italien
  • Rechtliche Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme in Italien
  • Rechtliche Voraussetzungen für eine Firmengründung und Selbständigkeit in Italien
  • Steuerliche Auswirkungen eines Umzugs nach Italien
  • Hilfreiche Adressen für die Arbeitssuche in Italien
  • Tipps für Bewerbungen Informationen zu Ummeldungen, Anmeldungen etc.

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